Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) hat am 20.07.2018 bescheinigt, dass die GUEP auf der Grundlage der geschlossenen Übereinkunft vom 05.12.2006 im Rahmen des RAL Monitorings geprüft wurde und entsprechend dem vom RAL anerkannten Satzungswerk arbeitet. Damit besitzt die GUEP auf Basis der „Grundsätze Gütezeichen“ weiterhin das Recht, das RAL Gütezeichen „Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken“ zu verleihen. Der folgende Link führt zur entsprechenden Bescheinigung, die uns das RAL überreicht hat und die bis zum 20.07.2020 gültig ist.
Grundlage und Motiv für die Einführung ist die in den Grundsätzen zu Gütezeichen festgelegte Sorgepflicht von RAL für seine 122 Gütegemeinschaften. Mit der Ausübung dieser Sorgepflicht soll die Glaubwürdigkeit des Systems der RAL Gütesicherung belegt werden. Im Rahmen des Monitorings werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, Daten über die satzungsmäßige Arbeit der Gütegemeinschaft erhoben, um zu beurteilen, ob eine Gütegemeinschaft RAL regelgerecht handelt. RAL führt auf dieser Datenbasis eine umfassende Analyse über die Arbeit der betreffenden Gütegemeinschaft durch. Abschließend findet ein Audit statt, in dem offene oder unklare Punkte geklärt werden und eventuelle Abweichungen thematisiert und Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.
Krefeld, 27.10.2018