Die LIB NRW e.V. lädt ein zum 29. Fachsymposium am
2. Februar 2023
in das Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhalle.
Hier der direkte Link.
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2. Februar 2023
in das Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhalle.
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Die Unterlagen zum Planertag finden Sie HIER.
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Die Zugangsdaten werden den Teilnehmern mit der Teilnahmebescheinigung persönlich zugeschickt.
Peter Heil ist am 31.12.2021 mit Eintritt in sein Rentenalter als langjähriger Geschäftsführer der GUEP ausgeschieden. Er war seit Gründung der GUEP im Jahr 2005 mit den Belangen und Aufgaben der GUEP vertraut und übernahm am 01.01.2012 die Funktion des Geschäftsführers.
Auf der außerordentlichen Vorstandssitzung am 06.12.2021 verabschiedete GUEP Vorsitzender Herr Dr. Michael Fiebrich Herrn Heil im Namen des gesamten Vorstandes. Er würdigt seine Arbeit mit einem Rückblick, in dem die Meilensteine und Hauptdaten der GUEP in Erinnerung gerufen werden und die Rolle des Geschäftsführers beleuchtet wird. (Link zu diesem Vortrag)
Herr Heil bedankte sich für die interessante „Zeitreise“ als Würdigung seiner Arbeit und unterstricht, dass ihm die weitere positive Entwicklung der GUEP sehr am Herzen liegt. Er bleibt der GUEP als Fördermitglied weiterhin verbunden.
Als neuer Geschäftsführer ab 01.01.2022 wurde Herr Dr. Hans-Joachim Keck gewählt, der hauptberuflich im Institut für Materialwissenschaft an der Universität Duisburg Essen tätig ist. Mit der Übernahme der Geschäftsführung durch Dr. Keck wechselt auch die Geschäftsstelle von Viersen nach Bergkamen. Nach Beschluss auf der Mitgliederversammlung im Mai 2022 wird der Sitz des Vereins ebenfalls nach Bergkamen verlegt.
Insgesamt haben sich im Februar 2021 neun Verbände mit Bezug zur Betoninstandhaltungsbranche (BGIB, BÜV, BVPI, DBV, GÜB, GUEP, HDB, VBI, ZDB) auf ein gemeinsamen Positionspapier zum Thema Betoninstandsetzung verständigt. Die GUEP war in den Verbandsgesprächen durch ihren Vorsitzenden, Herrn Dr.-Ing. Michael Fiebrich vertreten.
Im Video stellen die Referenten Dr. Fiebrich und Dr. Krause den Lehrgang vor, den die Ingenieurakademie West zusammen mit der GUEP ab 18.02.2021 in Düsseldorf anbietet:
Weitere Informationen zum Lehrgang bekommen Sie auch an dieser Stelle.
14. GUEP Planertag: Die Veranstaltung hat sich als wichtiges Expertenforum für den sachkundigen Planer etabliert
Alle Rekorde brach der GUEP Planertag, der in diesem Jahr bereits zum 14. Mal von der bundesweit tätigen Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. 450 Teilnehmer waren in das Kölner Maternushaus gekommen und profitierten von hochkarätigen Vorträgen, deren Bogen sich von der Instandhaltungsrichtlinie über Aspekte der Digitalisierung von Bestandsbauwerken bis hin zu juristischen Erläuterungen zur Planung und Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen spannte. Zusätzlich gab es Hinweise zu den neuesten Forschungsergebnissen und zu aktuellen Entwicklungen der Branche. Eine Fachausstellung informierte über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung.
Er habe nicht oft Gelegenheit, eine Veranstaltung mit 501 angemeldeten Besuchern zu eröffnen, freute sich Dr.-Ing. Michael Fiebrich, von der BauIngenieurSozietät Sasse-Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld bei der Begrüßung der Teilnehmer des 14. GUEP-Planertages. „Das ist natürlich ein Vertrauenskredit, den wir über die Vorträge abarbeiten müssen“, mahnte Dr. Fiebrich. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland. Die größte Gruppe unter ihnen stellten mit rund 42 Prozent die Planer und Sachverständigen, gefolgt von den Unternehmern (27%), Produkteherstellern (15%) und Auftraggebern (Bauherren) mit 9 Prozent.
Dr. Fiebrich nutzte die Begrüßung, um den Teilnehmern einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung des Gelbdrucks bei der täglichen Arbeit eines Sachkundigen Planers im Zuge der Ist-Zustandsaufnahme und der Erarbeitung von Instandsetzungskonzepten sowie von Leistungsverzeichnissen aufzuzeigen. Dabei kam er zu dem Schluss, dass der Gelbdruck der Mehrheit der Experten in Deutschland entspricht. Die Planungsgrundsätze würden, so Dr. Fiebrich, die Bestimmungen der MBO (Musterbauordnung) § 3(1) und BauPVO (EU-Bauproduktenverordnung) sowie die Prinzipien/ Verfahren der DIN EN 1504-9 berücksichtigen.
Die Frage: „Eine neue Instandhaltungs-Richtlinie: Vision oder Verwirklichung in 2020?“ stellte Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, in den Mittelpunkt seines Vortrages. Der Beschluss der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, eine technische Regel zur Spezifikation von Leistungsmerkmalen und Anforderungen an Instandsetzungsprodukte zu formulieren, mit denen die Grundanforderungen an Bauwerke verwendungstechnisch erfüllt werden, so der Referent, sei Anlass für Optimismus. Das Deutsche Institut für Bautechnik habe vor diesem Hintergrund eine Projektgruppe Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ eingerichtet. Das Ergebnis sei, dass die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ im November 2019 fertig gestellt und im Januar 2020 veröffentlicht werden könne. Diese werde voraussichtlich Anfang Oktober 2020 eine Technische Baubestimmung werden. „Dann muss“, so Dr. Hintzen, die Technische Regel vom Sachkundigen Planer und den anderen am Bau Beteiligten wie z. B. Bauherren und ausführenden Unternehmen beachtet werden.“
Um „Aspekte der Digitalisierung von Bestandsbauwerken im Zuge der Ist-Zustandsaufnahme“ ging es im Vortrag von Professor Dr.-Ing. Christian Glock, der das Fachgebiet Massivbau und Baukonstruktion an der Technischen Universität Kaiserslautern vertritt. Dabei stellte er den derzeitigen Kenntnisstand der Digitalisierung von Bestandsbauwerken vor. Es gebe zwar Ansätze zur Automatisierung, derzeit sei dies jedoch ein wenig automatisierter, sondern eher ein händischer Prozess, so das Fazit des Referenten zum aktuellen Status.
Professor Dr.-Ing. Marc Gutermann vom Institut für experimentelle Statik der Hochschule Bremen zeigte anhand zahlreicher Beispiele die „Möglichkeiten und Grenzen experimentell gestützter Tragsicherheitsnachweise an Stahlbeton- und Spannbetonbauwerken im Hoch- und Ingenieurbau“ auf. Trotz der voranschreitenden Computerhörigkeit seien experimentelle Methoden, so der Hochschullehrer, nach wie vor ein wichtiger Beitrag, um Baukultur zu bewahren. Nachdrücklich verwies er darauf, dass experimentelle Methoden nur dann erfolgreich sind, wenn auch bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. So sei es etwa unerlässlich, das Versuchs- und Messkonzept zur Analyse der Strukturveränderungen individuell für jedes Problem abzustimmen. Notwendig sei außerdem eine aussagekräftige Stichprobe, um das Ergebnis auf das Gesamtgebäude übertragen zu können sowie ein erfahrenes Team, um Risiken für das Tragwerk und das Team selbst zu minimieren.
Die Übergangsregelung für die Geschäftsbereiche des Verkehrswasserbaus und des Bundesfernstraßenbaus, die es ermöglichte, durch Vorlage gültiger ABPs und Übereinstimmungsbestätigungen einen Nachweis der Verwendbarkeit und der Leistungsbeständigkeit der Instandsetzungsprodukte zu erbringen, ist Ende Juni 2019 ausgelaufen. Die neue Vorgehensweise zur Qualitätssicherung von Instandsetzungsprodukten unbekannter Zusammensetzung (frühere Bezeichnung: PCC, SPCC u. a.) sieht nunmehr vor, dass Gutachten der Bauproduktehersteller angefertigt von einer qualifizierten Stelle nach § 30 der Bauproduktenverordnung vorgelegt werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Grundanforderungen an Bauwerke nach der Bauproduktenverordnung eingehalten werden. Dipl.-Ing. Andreas Westendarp, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe, machte klar, dass hier ein projektspezifischer Ansatz für alle am Baugeschehen Beteiligte ein akzeptables Verfahren ist, wenn Materialhersteller (bereits vorhandene) prüffähige Bescheinigungen am Markt auch verfügbar machen. Allerdings kritisierte Westendrap die aktuelle Praxis: „Der Ansatz, dass Produkthersteller ihre Kunden mehr oder weniger zwingen wollen, Produkte zu verwenden, deren Eigenschaften von den Kunden als unzureichend erachtet werden, sich gleichzeitig aber der Mitverantwortung für das mit diesen Produkten entstandene Werk weitestgehend entziehen, scheint mir weder marktkompatibel noch zukunftsfähig zu sein.“
Professor Dr.-Ing. Rainer Hohmann von der Fachhochschule Dortmund erläuterte anhand von ausgewählten Ausführungsdetails Grundlagen sowie Grundsätze bei der Planung von Fugenabdichtungen bei wasserundurchlässigen Betonbauwerken. „In der Praxis jedoch“, so Professor Hohmann, „werden sowohl bei der Planung der Fugenabdichtung als auch bei deren Ausführung oftmals Fehler gemacht, die zu Undichtigkeiten führen.“ Die nachträgliche Abdichtung undichter Fugen sei jedoch keine „Konfektion von der Stange“, sondern eine objektspezifische Maßanfertigung, die u. a. auf die spezifischen Gegebenheiten des Objektes, den Aufbau und die Lage des Bauteils, die Fugenart, die Schadensursache, die Beanspruchung und die Zugänglichkeit der Konstruktion abgestimmt werden müsse. „Dies“, so Hohmann, „stellt hohe Anforderungen an Planung und Ausführung.“
„Welche Konsequenzen ergeben sich für die Angebotserstellung, bei der Ist-Zustandserfassung, Erarbeitung von Instandsetzungskonzepten und der Ausführungsplanung?“ fragte Professor Dr. jur. Gerd Motzke, Rechtsanwalt, Mering und Honorarprofessor für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und kam zu dem Schluss: „Die vertragsrechtlich sicherste Lösung ist die Gutachterlösung.“ Dadurch könnte die Anwendung der §§ 650p ff. BGB vermieden werden. Die Lösung sei zudem flexibel sowohl im Hinblick auf die Technikregeln als auch im Hinblick auf die gutachterlich verfolgten Ziele: Die Gewinnung von Erkenntnissen als Grundlage für Planungssicherheit sowie die Schaffung einer Grundlage dafür, dass der Auftraggeber weiß was er will.
Der 15. GUEP Planertag findet am 25.11.2020 in Köln statt.
Details zum Programm sind rechtzeitig unter www.guep.de zu finden.
Alle Bilder: Rita Jacobs
Krefeld, 05.12.2019
Am 11. August 2019 verstarb plötzlich und völlig unerwartet Herr Dipl.-Ing. Klaus Lehmann im Alter von 64 Jahren. Wir sind fassungslos und traurig.
Herr Lehmann hat sich als geachteter Fachmann in Deutschland einen außerordentlichen Ruf im Bereich der Qualitätssicherung sowohl bei der Ausführung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen als auch bei der Ausbildung des Baustellenfachpersonals erworben. Besonders hervorzuheben ist seine Tätigkeit als Güteschutzbeauftragter der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e. V. sowie als Fremdüberwacher für Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich von Trinkwasserbehältern. Im Bereich der Lehre war er u. a. Lehrbeauftragter der Fachhochschule Bochum für das Lehrgebiet Baustoffkunde (Sondergebiet Betoninstandsetzung) und zuletzt seit 1998 an der Universität Essen im Bereich Bauingenieurwesen, Fachbereich Massivbau, für das Sondergebiet Instandsetzen von Massivbauwerken tätig.
Seit 1990 konnte er seine Erfahrung als Mitglied zahlreicher Arbeitsausschüsse einbringen, z. B. Arbeitsausschuss „Betonbau mit wassergefährdenden Stoffen“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton sowie im Arbeitskreis der ZTV-SIB, ZTV-RISS und ZTV-ING beim Bundesminister für Verkehr. Durch zahlreiche Veröffentlichungen hat er dafür gesorgt, dass der Kenntnisstand bei der Planung als auch bei der Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen nachfolgenden Generationen weitergegeben wurde.
Neben diesem Engagement und seiner hauptberuflichen Tätigkeit als langjähriger Leiter des KompetenzForums Bau im Institut für Baustoff-Forschung (FEhS) ist es ihm über Jahre hinweg darüber hinaus stets gelungen, der ehrenamtliche Tätigkeit im Interesse der GUEP genügend Freiraum einzuräumen. Als Gründungsmitglied der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken (GUEP) e. V. leitete er seit 2005 als Vorstandsmitglied mit großem persönlichem Engagement und fachlicher Kompetenz den Güteausschuss. Seine Sacharbeit als Obmann des Güteausschusses, vorzugsweise bei den Zulassungen der planenden Ingenieurbüros, stand unter der Prämisse, die Qualität der Planung für Betoninstandhaltungsmaßnahmen auf einem hohen Niveau zu halten. Zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen innerhalb des Vorstands hat er durch seine ausgewogenen Beiträge mitgeprägt.
Die GUEP verliert nicht nur einen außerordentlich erfahrenen Experten sondern auch einen äußerst angenehmen und engagierten Kollegen. Seine fachlichen Anregungen werden den Vorstand und Güteausschuss bei der zukünftigen Arbeit begleiten und die Erinnerung an ihn stets wachhalten. Unser Mitgefühl gilt in besonderem Maße seiner Ehefrau Gerlinde Lehmann und seinen Verwandten und Freunden.
Krefeld, August 2019
Instandhaltung von Betonbauwerken gehört zu den besonders anspruchsvollen Bauaufgaben, deren Bewältigung viel Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrungen voraussetzt. Als wichtige Plattform für den Erfahrungsaustausch dazu hat sich der in diesem Jahr bereits zum 14. Mal stattfindende GUEP-Planertag einen Namen gemacht. Insgesamt sieben Vorträge hochkarätiger Referenten bieten fundiertes Hintergrundwissen. Das Spektrum reicht von der derzeitigen Regelwerksituation über Aspekte der Digitalisierung von Bestandsbauwerken im Zuge der Ist-Zustandsaufnahme bis hin zur Darstellung von Möglichkeiten und Grenzen experimentell gestützter Tragsicherheitsnachweise an Stahlbeton- und Spannbetonbauwerken im Hoch- und Ingenieurbau. Im Fokus stehen außerdem die neue Vor-gehensweise bei der Qualitätssicherung von Instandsetzungsprodukten unbekannter Zusammensetzung im Geschäftsbereich des Verkehrswasserbaus und die Planung und Ausführung von Bauteil-/ Bauwerkssegmentfugen und Arbeitsfugen im Zuge von Betoninstandhaltungsarbeiten. Die Veranstaltung schließt mit einem juristischen Vortrag zum Thema „Gutachten/ Planung und Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung technischer Regelwerke und der Neuregelung des Architekten- und Ingenieurvertrags nach §§ 650 p ff. BG“. Parallel zur Tagung informiert eine Fachausstellung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung.
Der 14. GUEP Planertag findet am 26. November 2019 im Maternushaus in Köln statt. Die Kosten betragen 210 Euro (150 Euro für Frühbucher) für GUEP-Mitglieder, VDB-Mitglieder sowie für Mitglieder der an die ib angeschlossenen Landesgütegemeinschaften und der BFI sowie für Behördenvertreter, 280 Euro (220 Euro für Frühbucher) für Nichtmitglieder sowie 40 Euro für Studenten (bei Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung). In den Kosten sind Bewirtung, Mittagsimbiss und Vortragskompendium als Download enthalten. Der Frühbucherrabatt wird bis zum 26.09.2019 gewährt. Interessenten können sich auf der Homepage Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) unter www.guep.de anmelden. Hier gibt es auch ausführliche Informationen zur Veranstaltung sowie zu den Inhalten der Referate.
Krefeld, 29.7.2019
Gütegemeinschaft
Planung der Instandhaltung von
Betonbauwerken e. V. (GUEP)
Bökendonk 15 – 17, 47809 Krefeld
Tel.: 02151 5155 – 31
Fax: 02151 5155 – 89
info@guep.de
www.guep.de
Aufgrund der speziellen Anforderungen bei der Ausführung von Instandhaltungsvor- haben von Betonflächen in Kläranlagen und abwassertechnischen Anlagen, wurde der Lehrgang als 2-tägige Veranstaltung neu konzipiert und wird erstmals vom 21.05. – 22.05.2019 mit den BZB in Krefeld durchgeführt. Für Kurzentschlossene sind noch wenige Plätze zu vergeben.
Warum nun dieser Lehrgang?
Im Anwendungsbereich der konsolidierten Instandhaltungs-Richtlinie des DAfStb 2018-06-08 wird Nachstehendes ausgeführt: „(10) Für die Instandsetzung von Betonbauteilen, die besonderen Beanspruchungen unterliegen oder weitergehenden Anforderungen als in der Richtlinie definiert, genügen müssen, können weitere Leistungen erforderlich sein. Diese Leistungen können aus anderen technischen Regeln (z. B. Normen, Richtlinien, bauaufsichtlichen Nachweisen der Verwendung) oder in harmonisierten europäischen Normen (hEN) bzw. europäischen technischen Bewertungen abgeleitet werden. Dies gilt z. B. für Betonbauteile aus dem Abwasserbereich.“
Der Lehrgang zielt darauf ab, die Besonderheiten der in Rede stehenden Bauwerke, die sich bezüglich der Planungsgrundlagen, Ist-Zustandsermittlung, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Erarbeitung von Vergabeleistungen, Vergabeempfehlungen,
Besonderheiten bei der Ausführung, Qualitätssicherung ergeben, darzustellen.
Der Lehrgang richtet sich an alle Auftraggeber, Sachkundige Planer, Qualifizierte Führungskräfte, Fachbauleiter mit Erfahrung in der Betoninstandhaltung.
Unser renommiertes Referententeam um den Lehrgangsleiter Herrn Dr.-Ing. Michael Fiebrich vermittelt Ihnen das technische Fachwissen, um als Sachkundiger Planer / Qualifizierte Führungskraft / Auftraggeber zu Fragestellungen im Bereich der Instandhaltung von Betonbauwerken in abwassertechnischen Anlagen fundiert Stellung zu nehmen. Im Lehrgang lösen Sie Fachaufgaben anhand von Praxisbeispielen.
So wird Dr.-Ing. Fiebrich die Technik der Ermittlung und Beurteilung
– des Ist-Zustands
– der Festlegung eines Mindest-Sollzustands in Verbindung mit Restnutzungsdauer und Abnutzungsvorrat sowie
– die Instandsetzungsprinzipien und -verfahren bei Beton- und Bewehrungskorrosion an einem Abwasserbauwerk beispielhaft erläutern.
Hierbei wird der Kenntnisstand eines Sachkundigen Planers bzw. der Qualifizierten Führungskraft vorausgesetzt.
Im Beitrag von Dipl.-Ing. Steege werden die Besonderheiten des chemischen Angriffs bei Abwasserbauwerken bezüglich der Expositionsklassen XA, XBSK u. a. dargestellt und die sich daraus ergebenden Schadensmechanismen und Erscheinungsformen der
Betonkorrosion. Ebenso werden die Schutzprinzipien und Leistungsmerkmale geeigneter Baustoffe insbesondere unter Berücksichtigung DIN 19 573 vorgestellt.
Am 2. Lehrgangstag behandelt Dr. Fiebrich die Ausschreibungsunterlagen, Verwend- barkeitsnachweise und Übereinstimmungsbestätigungen und Vergabeempfehlungen. Er berichtet weiterhin über Erfahrungen mit der Qualitätssicherung der Ausführung.
Der Vortrag von Dipl.-Ing Bepple stellt die Herausforderungen dar, die sich für den Bieter bei dem Erarbeiten eines Leistungsverzeichnisses / Angebots ergeben. Baupraktisch werden die Besonderheiten der Ausführung z. B. bezüglich unplanmäßiger Regenereignisse, Trockenwetterperioden und die damit verbundenen Herausforderungen vorgestellt.
Das Referat wird von einem Unternehmen vorgetragen, dass im Bereich der Instandsetzung von Abwasserbauwerken in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Erfahrungen gesammelt hat.
Aus Bauherrensicht wird Dipl.-Ing. Frings zu folgenden Aspekten Stellung nehmen:
– Vergabe von Instandsetzungsleistungen
– Besonderheiten bei der Ausführung (Abwasserhaltung bei Teil-/Vollbetrieb)
– Instandhaltung: Umsetzen von Wartung und Inspektionsintervallen
Der Referent verfügt als Vertreter eines Abwasserverbands über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Abwicklung von Instandsetzungsmaßnahmen an Stahlbetonbauwerken im Abwasserbereich.
Dieser Link führt Sie direkt auf die Website der BZB zum Lehrgang mit allen weiteren Informationen zu Schwerpunkten und unseren Referenten. Die Anmeldung können Sie dort gerne direkt online erledigen.
Krefeld, 30.04.2019