Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen
(GUEP e. V.)

Die neue Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauteilen“ (TR Instandhaltung) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) – bauaufsichtlich eingeführt (gemäß Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW: VV TB NRW vom 15.06.2021) – setzt voraus, dass jede Instandhaltungsmaßnahme (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) durch einen „Sachkundigen Planer“ geplant und die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen durch den Sachkundigen Planer begleitet wird. Der Sachkundige Planer (SKP) muss über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln und deren Ursachenfeststellung sowie des Aufstellens von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit über die Nutzungsdauer eines Bauwerks verfügen; zur Beseitigung von Defiziten zwischen dem Bausoll und dem Bauist sind die in der TR „Instandhaltung“ beschriebenen Instandsetzungsprinzipien und -verfahren anzuwenden.

Diese besonderen Kenntnisse werden über Lehrgänge vermittelt, deren Inhalt auf der Grundlage des Lehr- und Ausbildungsplans des Ausbildungsbeirats „Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen“ beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e. V. (ABB-SKP) zu gestalten sind. Die Ingenieurakademie West gGmbH bietet in Zusammenarbeit mit der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) diese Lehrgänge an. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab, bei deren erfolgreichem Bestehen die Urkunde „Sachkundiger Planer – ABB“ ausgehändigt wird.

 

Bei den Lehrgängen in NRW (Düsseldorf) kooperiert die GUEP e. V. mit der  Ingenieurakademie West gGmbH – Fortbildungswerk der Ingenieurkammer-Bau NRW.

Bei den Lehrgängen in Bayern (Augsburg) kooperiert die GUEP e. V. mit den Bildungszentren des Baugewerbes e. V.  (BZB).

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