An die Verlängerung des GUEP/BZB-Zertifikates von „Zertifizierten Sachverständigen für Betonschäden und Betoninstandhaltung“ um jeweils weitere 3 Jahre werden folgende Anforderungen gestellt: Es muss eine gültige Urkunde als „Sachkundiger Planer“ vorliegen und es muss zusätzlich ein eintägiger Lehrgang belegt werden. Da es bisher nur ca. 150 Absolventen gibt, wird jährlich im November nur ein Lehrgang in Krefeld angeboten. Nachfolgend der Link zum Termin und zur Anmeldung: