13. GUEP Planertag erfolgreich beendet

Instandhaltung von Betonbauwerken – ein spannendes Zukunftsthema

Der voll besetzte Maternussaal

Der aktuelle Sachstand in der Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte der neuen Instandhaltungsrichtlinie, Instandshaltungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton oder die Einsatzmöglichkeiten und –grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe – dies sind nur einige der Themen die im Zentrum des GUEP Planertages standen, der bereits zum dreizehnten Mal von der bundesweit tätigen Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.

Begrüßung durch den GUEP-Vorsitzenden Dr.-Ing. Michael Fiebrich

Ein voller Erfolg war der 13. GUEP-Planertag, der mit rund 401 Teilnehmern alle bisherigen Rekorde gebrochen hat. „Damit setzt sich der erfreuliche Trend der vergangenen Jahre auch in diesem Jahr fort“, so Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland. Die größte Gruppe unter ihnen stellten mit rund 44 Prozent die Planer und Sachverständigen, gefolgt von den Bauausführenden (26%), Produkteherstellern (16%) und Auftraggebern (8%).

Dr. Fiebrich nutzte die Begrüßung, um den Teilnehmern einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Dissenzen zwischen der Deutschen Bauchemie und dem Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) im Verfahren um die Inhalte und die Veröffentlichung der Betoninstandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) zu geben. Demnach hat der Frankfurter Industrieverband eine spezialisierte Anwaltskanzlei aus Köln eingeschaltet und nimmt bis auf Weiteres nicht an den Sitzungen zur Instandhaltungs-Richtlinie teil. Kernpunkt der Diskussion sei nach wie vor, so Fiebrich, dass nach Auffassung der Deutschen Bauchemie die aktuelle Entwurfsfassung der IH-RL (Stand 08. Juni 2018) nicht europarechtskonform ausgestaltet und in der DIN EN 1504 harmonisierte Bauprodukte nachregelt. Bis die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, wird die Bearbeitung der Instandhaltungs-Richtlinie vorübergehend ausgesetzt.

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen

Das Thema der freiwilligen Leistungsnachweise für harmonisierte Instandsetzungsprodukte zur Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen nach den Vollzugshinweisen und der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Kapitel D3, stellte Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, in den Mittelpunkt seines Vortrages. Der Referent nahm dabei Stellung zu der Frage, wann mit DIBt-Gutachten für Instandsetzungsprodukte für den Verkehrswegebau zu rechnen ist. Seit Spätsommer 2018, berichtete Dr. Hintzen, seien von mehreren Herstellern für eine größere Anzahl von Instandsetzungsprodukten DIBt-Gutachten beauftragt worden. Vielfach, so etwa für OS-Systeme, für Rissfüllstoffe oder für Instandsetzungsmörtel (SRM, RM) seien ergänzende Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen erforderlich. Dr. Hintzen verwies darauf, dass derzeit die ergänzenden Prüfungen bzw. Bestätigungsprüfungen laufen, mit den Ergebnissen jedoch erst ab ca. März/April 2019 zu rechnen sei. „DIBt-Gutachten in nennenswerter Zahl,“ so der Referent, „werden daher erst ca. März/April 2019 verfügbar sein“, und ergänzte, „die Übergangsregelungen zu den betroffenen Bauprodukten gemäß ZTV-W LB 219 bzw. ZTV-ING werden bis zum 30.06.2019 verlängert“.

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit

Die ‚Abschätzung der Druckfestigkeit von Bauwerksbeton – Bestandsaufnahme mit Hilfe zerstörender und zerstörungsfreier Prüfungen‘ lautete das Thema von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit und Melanie Merkel M.Eng., Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Werkstoffe im Bauwesen. Auf Basis von Forschungsergebnissen der TU Kaiserslautern wurde dabei zunächst das Verfahren der zerstörenden Bohrkernprüfungen erläutert sowie die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der zerstörungsfreien Rückprallmessungen zur Feststellung der Bestandsfestigkeit eines Betons vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Genauigkeit der gemessenen oberflächennahen Druckfestigkeiten abhängig von der Prüftechnik sowie von der Karbonatisierungstiefe ist.

Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen

‚Korrosionsrisiken und -mechanismen beim Instandsetzungsverfahren 8.3 ‚Erhöhung des elektrischen Widerstands durch Beschichtung‘ bei chloridkontaminierten Rissen in Stahlbetonbauteilen waren das Thema von Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Technische Universität München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung vor. Ausgangspunkt war die Annahme, dass zwischen dem anodischen Polarisationswiderstand und den Chloridgehalten in Rissen nach neuesten Forschungsergebnissen eine Korrelation besteht. Auf der Grundlage von laufenden experimentellen Laboruntersuchungen und begleitenden Institut-Untersuchungen im Rahmen eines DFG-Forschungsvorhabens konnte Gehlen erste Ergebnisse über die Mechanismen der Korrosion in kontaminierten Rissen vorstellen. Demnach scheint die Betonbeschichtung eine effektive Maßnahme zu sein, um gerade initiierte Makrozellkorrosion in chloridkontaminierten Rissen zu kontrollieren.

Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel

Betonbauteile in Biogasanlagen sind je nach Betriebsart einem ausgeprägten chemischen Angriff ausgesetzt (biogene Schwefelsäurekorrosion). Der Angriffsgrad ist signifikant abhängig von der Exposition (Gasphase – Flüssigphase) und der Sauerstoff-Verfügbarkeit (aerob – anerob). Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, B+M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH, Bergisch-Gladbach, stellte in seinem Vortrag Schadensmechanismen, Instandsetzungskonzepte und Bauprodukte für Biogasbehälter aus Beton vor. Ein chemischer Betonangriff, so sein Fazit, ist stets im Zusammenhang mit der Standsicherheit des Bauwerks zu beurteilen. Daher sollte bei der Instandsetzung von Biogasanlagen aus Beton stets ein Tragwerksplaner hinzugezogen werden. Professor Middel betonte, dass als Instandsetzungsbaustoffe bei chemischem Angriff und zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit nur Instandsetzungssysteme mit bauaufsichtlicher Zulassung bzw. Bauartzulassung verwendet werden dürfen. Er liefert gleichzeitig Hinweise auf die zu beachtenden Regelwerke (Normen, Richtlinien) sowie auf die einschlägige Fachliteratur. „Die Instandhaltungs-Richtlinie“, betonte Middel, „regelt nicht die Instandsetzung von Bauteilen, die einem chemischen Angriff ausgesetzt sind und an die Anforderungen an die Flüssigkeitsundurchlässigkeit bestehen“.

Dipl.-Ing. Dieter Rudat

Alternative Schutzmaßnahmen für Parkdeckflächen gemäß Tabelle 5 des DBV-Merkblatts zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Entwurfsgrundsätze stellte Dipl.-Ing. Dieter Rudat, ö.b.u.v. Sachverständiger für Massivbau und Sachverständiger für Betoninstandhaltung, München. Dabei ging es um Schutzmaßnahmen für aufgehende Bauteile und die Ausführungsvarianten für Bauteile unter durchlässigen Belägen. Im Fokus stand außerdem die Frage, welche Schutzmaßnahmen dem Bauherrn nach derzeitigem Kenntnisstand bei WU-Bodenplatten mit rückseitiger Durchfeuchtung gemäß Tabelle 7 als dauerhafte Lösungen angeboten werden können.

Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle

Die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe anhand von Praxisbeispielen für den Einsatz von quellfähigen Rissfüllstoffen erklärte Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle, IBE-Ingenieure GmbH + Co. KG, Hennef. Die besonderen Eigenschaften der Acrylatgele seien u. a. für Abdichtungsinjektionen bei Rissen in Stahlbetonbauteilen, z.B. bei geringen Rissbreiten, einsetzbar. „Acrylatgele“, betonte der Referent, „ermöglichen Injektionen, die mit konventionellen Rissfüllstoffen (Epoxidharze, Polyurethanharze, Zementsuspension) nicht ausführbar wären“, und verwies darauf, dass sie nach dem derzeitigen Diskussionsstand in den Gelbdruck der Instandhaltungs-Richtlinie aufgenommen wurden. Derzeit sei die Situation jedoch so, dass eine Reihe von Bauproduktherstellern über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen des DIBt verfügen, die die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der Acrylatgele regeln. Demnach verbieten die Anwendungsbereiche der ABZ den Einsatz der Acrylatgele in chloridkontaminierten Rissen von Stahlbetonbauteilen. Bei karbonatisierten Rissflanken müssen die Betonstähle im nicht karbonatisierten Bereich liegen.

Der nächste GUEP Planertag ist für den 26.11.2019 im Maternushaus in Köln geplant. Details zum Programm sind rechtzeitig unter www.guep.de zu finden.

Die Teilnehmer profitierten von hochkarätigen Vorträgen. Das Bild zeigt (von rechts nach links) die Referenten Dipl.-Ing. Dieter Rudat, Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit und den Geschäftsführer der GUEP e.V., Dipl.-Ing. Peter Heil

Alle Bilder: Rita Jacobs

Krefeld, 01.12.2018

Erfolgreiches RAL-Monitoring

Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) hat am 20.07.2018 bescheinigt, dass die GUEP auf der Grundlage der geschlossenen Übereinkunft vom 05.12.2006 im Rahmen des RAL Monitorings geprüft wurde und entsprechend dem vom RAL anerkannten Satzungswerk arbeitet. Damit besitzt die GUEP auf Basis der „Grundsätze Gütezeichen“ weiterhin das Recht, das RAL Gütezeichen „Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken“ zu verleihen. Der folgende Link führt zur entsprechenden Bescheinigung, die uns das RAL überreicht hat und die bis zum 20.07.2020 gültig ist.

Grundlage und Motiv für die Einführung ist die in den Grundsätzen zu Gütezeichen festgelegte Sorgepflicht von RAL für seine 122 Gütegemeinschaften. Mit der Ausübung dieser Sorgepflicht soll die Glaubwürdigkeit des Systems der RAL Gütesicherung belegt werden. Im Rahmen des Monitorings werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, Daten über die satzungsmäßige Arbeit der Gütegemeinschaft erhoben, um zu beurteilen, ob eine Gütegemeinschaft RAL regelgerecht handelt. RAL führt auf dieser Datenbasis eine umfassende Analyse über die Arbeit der betreffenden Gütegemeinschaft durch. Abschließend findet ein Audit statt, in dem offene oder unklare Punkte geklärt werden und eventuelle Abweichungen thematisiert und Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.

Krefeld, 27.10.2018

Entspannt zum 13. GUEP Planertag anreisen

Auch in diesem Jahr hat das Maternushaus, Köln, für unsere Teilnehmer ein begrenztes Zimmerkontingent zum Preis von 98,00 Euro/EZ inkl. Frühstück reserviert.

Da rund um das Maternushaus nur eine begrenzte Anzahl (kostenpflichtiger) Parkplätze zur Verfügung stehen, empfehlen wir die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Vom Hauptbahnhof Köln ist das Maternushaus in nur 5 Minuten Fußweg über die Dompropst-Ketzer-Straße gut zu erreichen.

Bitte buchen Sie Ihr Hotelzimmer direkt unter www.maternushaus.de oder telefonisch unter 0211 1631 – 0.

 

Krefeld, den 17.10.2018

13. GUEP Planertag: Der „Countdown“ läuft

Fast 350 Teilnehmeranmeldungen und eine mit 23 Fachausstellern bereits ausverkaufte Fachausstellung zeichnen mehr als zwei Monate vor dem großen Event ein überaus positives Bild dieser wichtigen Erfahrungsplattform für die Planung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung. Es ist zu erwarten, dass der Teilnehmerrekord vom vergangenen Jahr mit 410 angemeldeten Teilnehmern noch übertroffen wird.

Die technischen Herausforderungen bei Planung und Ausführung im Betoninstandhaltungsbereich stehen im Mittelpunkt des 13. GUEP Planertages. Wichtige Referenten konnten für die Veranstaltung gewonnen werden. Zusätzlich informiert eine Fachausstellung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung. Alle relevanten Informationen finden Sie hier: https://www.guep.de/veranstaltungen/13-guep-planertag/

Interessenten können sich auf der Homepage Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) unter https://www.guep.de/veranstaltungen/13-guep-planertag/anmeldung/ anmelden.

Krefeld, den 21.09.2018

13. GUEP Planertag

Der 13. GUEP Planertag findet am 28.November.2018 in Köln statt

Wichtige Erfahrungsplattform für die Planung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung

Die technischen Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung stehen im Mittelpunkt des 13. GUEP Planertages, den die  bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) am 28. November 2018 im Kölner Maternushaus durchführt. Renommierte Referenten präsentieren dabei Informationen über aktuelle Entwicklungen und Änderungen in den Regelwerken. Parallel dazu informiert eine Fachausstellung über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung. Der jährlich stattfindende Expertentreff hat sich mittlerweile zur wichtigen Plattform für den Erfahrungsaustausch mit allen an der Betoninstandhaltung Beteiligten (Auftraggeber, Bauaufsicht, sachkundiger Planer, ausführendes Unternehmen) entwickelt.

Seit einigen Jahren verlagert sich der Arbeitsschwerpunkt in der Bauwirtschaft: Dem Bereich Substanzerhaltung, Sanierung und Modernisierung kommt eine immer größere Bedeutung zu. Dabei gehören Schutz und Instandhaltung von Betonbauwerken zu den anspruchsvollen Bauaufgaben, deren Bewältigung ein hohes Maß an technischen Kenntnissen voraussetzt. Der Erfolg und die Dauerhaftigkeit von Beton- Instandsetzungsmaßnahmen hängen dabei neben einer qualitätsgerechten Bauausführung ganz entscheidend von der sachkundigen Planung ab. Mit praktischen Hinweisen und Berichten über anspruchsvolle Projekte sowie zu den neuesten Forschungsergebnissen aus dem Bereich der Instandhaltung will der 13. GUEP Planertag hier einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Branche vermitteln.

Der Start in die Veranstaltung gelingt mit den Ausführungen von Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin. Der Referent nimmt dabei zur Frage Stellung, wann mit ersten DIBt-Gutachten über technische Herstellerdokumenta-tionen zu rechnen ist und führt aus, ob die DIBt-Gutachtendokumente für den sachkundigen Planer ausreichend (auch im Sinne eines Produktenvergleichs) sein werden, um beurteilen zu können, ob alle Leistungsmerkmale das Anforderungsniveau erreichen, das sich aus den Bauwerksanforderungen ergibt.

Nach einer Vorstellung der Auswertung von zerstörenden Bohrkernprüfungen erläutert der Beitrag von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit sowie Melanie Merkel M.Eng., Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Werkstoffe im Bauwesen, die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der zerstörungsfreien Rückprallmessungen zur Feststellung der Bestandsfestigkeit eines Betons.

Neueste Forschungsergebnisse liegen dem Vortag von Prof. Dr.-Ing. Christoph Gehlen, Technische Universität München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung (cbm) zugrunde, der über Korrosionsrisiken und -mechanismen beim Instandsetzungsverfahren 8.3 ‚Erhöhung des elektrischen Widerstands durch Beschichtung bei chlorid-kontaminierten Rissen in Stahlbetonbauteilen‘ spricht. Vor dem Hintergrund von noch laufenden experimentellen Laboruntersuchungen bietet er den Teilnehmern dabei bereits erste vorsichtige Aussagen über die Mechanismen der Korrosion in kontaminierten Rissen.

Auf die spezifischen Schadensmechanismen bei Biogasanlagen bzw. Silageflächen aus Beton geht Prof. Dr.-Ing. Matthias M. Middel, B+M Ingenieur- und Consultinggesellschaft mbH, Bergisch-Gladbach ein. Dabei stellt er geeignete materialtechnische Untersuchungen zur Ist-Zustandsaufnahme und zur Klärung der jeweils zutreffenden Schadensmechanismen vor. Gleichzeitig liefert er Hinweise auf die zu beachtenden Regelwerke (Normen, Richtlinien) sowie auf die einschlägige Fachliteratur und stellt Konzepte möglicher Instandsetzungsoptionen mit Hinweisen auf Leistungsmerkmale für geeignete Instandsetzungsprodukte vor.

Die Ausführungen von Dipl.-Ing. Dieter Rudat, ö.b.u.v. Sachverständiger für Massivbau und Sachverständiger für Betoninstandhaltung, München, widmen sich alternativen Schutzmaßnahmen für Parkdeckflächen gemäß Tabelle 5 des DBV-Merkblatts zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit unter Berücksichtigung der Entwurfsgrundsätze. Dabei werden Schutzmaßnahmen für aufgehende Bauteile und die Ausführungsvarianten für Bauteile unter durchlässigen Belägen vorgestellt. Im Fokus steht hier außerdem die Frage, welche Schutzmaßnahmen dem Bauherrn nach derzeitigem Kenntnisstand bei WU-Bodenplatten mit rückseitiger  Durchfeuchtung gemäß Tabelle 7 als dauerhafte Lösungen angeboten werden können.

Dipl.-Ing. Jörg de Hesselle, IBE-Ingenieure GmbH + Co. KG, Hennef, stellt die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen quellfähiger Rissfüllstoffe anhand von Praxisbeispielen für den Einsatz von quellfähigen Rissfüllstoffen  vor.

Der 13. GUEP Planertag findet am 28. November im Maternushaus in Köln statt. Die Kosten betragen 190 Euro (140 Euro für Frühbucher) für GUEP-Mitglieder, VDB-Mitglieder sowie für Mitglieder der an die ib angeschlossenen Landesgütegemeinschaften und der BFI sowie für Behörden-vertreter, 260 Euro (210 Euro für Frühbucher) für Nichtmitglieder sowie 40 Euro für Studenten (bei Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung). In den Kosten sind Bewirtung, Mittagsimbiss und Vortragskompendium als Download enthalten. Der Frühbucherrabatt wird bis zum 28.09.2018 gewährt. Interessenten können sich auf der Homepage Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) unter www.guep.de anmelden. Hier stehen auch ausführliche Informationen zur Veranstaltung sowie zu den Inhalten der Referate.

 

Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, hier beim vorjährigen Planertag, wird die Veranstaltung mit einem Update zur Instandhaltung 2018/2019 eröffnen.

 

Erfahrungsaustausch der GUEP- und LIB-Mitglieder

Der diesjährige 12. Erfahrungsaustausch der GUEP fand am 09.07.2018 mit 27 interessierten Mitgliedern im Steigenberger Hotel Metropolitan in Frankfurt a.M. statt. Die Veranstaltung begann um 11 Uhr und war der um 15 Uhr angesetzten Mitgliederversammlung vorgeschaltet.

GUEP Vorsitzender Dr. Michael Fiebrich startete mit einem Beitrag über Erfahrungen bei Vergaben unter Beachtung des aktuellen Bauproduktenrechts.

Doktorandin Frau Cynthia Morales Cruz, die seit 2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am ibac-Institut für Bauforschung, Bauwerkserhaltung und Polymerkomposite tätig ist, stellte anhand der Instandsetzung von Wasserbauwerken mit Textilbeton Ergebnisse ihres Forschungsprojektes zur Dauerhaftigkeit von rissverteilenden, textilbewehrten Schutzschichten für den dauerhaften Schutz von Bauwerksoberflächen vor.

Zu guter Letzt referierte Frau Dr. Angelika Eßer, Institut für Massivbau an der Universität Duisburg-Essen und GUEP Fremdüberwacherin, seit vielen Jahren Mitglied im DAfStb-Arbeitskreis SIB, über die Anwendungsbereiche von Acrylatgelen bei der Instandsetzung von Stahlbetonbauteilen.

Alle Beiträge lösten eine intensive Diskussion mit vielen Fragen aus, die beim Mittagsimbiss angeregt weitergeführt wurde.

Alles in allem eine gelungene Veranstaltung.

GUEP Seminare 2018 über ‚Leistungsmerkmale von Bauprodukten‘

Bei der Pilotschulung im BZB Krefeld vom 15.03. – 16.03.2018 ging es um das zurzeit viel beachtete Thema ‚Leistungsmerkmale von Bauprodukten bei der Ausgestaltung von LV’s.
Besonders die Referenten des zweitägigen Seminars kamen bei den 35 sachkundigen Planern und Unternehmern sehr gut an, was auch die anonyme Teilnehmernachbefragung belegt.
Nachdem das Ü-Zeichen als Nachweis für die Eigenschaften von europäisch harmonisierten Bauprodukten nicht mehr verwendet werden darf, war die zentrale Frage im Seminar: Wie können Sachkundige Planer in der Betoninstandhaltung heute und zukünftig belegen, dass sich die von ihnen vorgeschlagenen Bauprodukte für den Einsatzzweck eignen?
Die Referenten Dr.-Ing. Michael Fiebrich, BauIngenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender GUEP e. V., Krefeld, Dr.-Ing Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin und Dr.-Ing. Amir Rahimi, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe gaben wertvolle Hinweise für die anwesenden Sachkundigen Planer und Unternehmer.

Außerdem standen folgende Fragestellungen im Fokus:
-Welche Unterlagen hat der Bieter seinem Angebot beizufügen, damit eine Vergabeempfehlung durch den sachkundigen Planer erfolgen kann, so dass der Bauherr davon ausgehen kann, dass die primären Schutzziele des Bauordnungsrechts eingehalten sind?
-Welche Empfehlungen beinhalten die Dokumente, die der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Geschäftsbereich der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung sowie die Bundesfernstraßen im Zusammenhang mit dem BAWBrief 01/2017 und dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 20/2017 veröffentlicht hat?
-Inwieweit können die Leistungsmerkmale und Anforderungen an Bauprodukte, die im Teil 2 des Gelbdrucks der Instandhaltungs-Richtlinie spezifiziert werden, in Leistungsverzeichnissen verwendet werden?
-Welche einfachen Wege zur Abschätzung der Dauerhaftigkeit von Stahlbetonbauwerken bei Karbonatisierung und Chlorideinwirkung sehen die Rechenformate im BAW-Merkblatt MDCC 2017 vor?

Weitere Seminare finden vom 09.04.-10.04.2018 in Hamburg und vom 15.05.-16.05.2018 in Augsburg statt. Da bereits genügend Anmeldungen vorliegen, ist die Durchführung beider Seminare gewährleistet. Sonstige Details zu den Veranstaltungen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.guep.de/veranstaltungen/guep-seminare-2018/

Leistungsmerkmale von Bauprodukten in Leistungsverzeichnissen

GUEP-Seminare 2018:

Die Ausgestaltung von Leistungsverzeichnissen bezüglich der Leistungsmerkmale von Bauprodukten – Hinweise für den sachkundigen Planer und Unternehmer

 

Die GUEP – Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. – veranstaltet eine bundesweit angelegte Veranstaltungsreihe, in der das aktuelle und zurzeit viel diskutierte Thema zur Ausgestaltung von Leistungsverzeichnissen bezüglich der Leistungsmerkmale von Bauprodukten ausführlich behandelt wird.

Die jeweils zweitägigen Veranstaltungen geben wertvolle Hinweise für den Sachkundigen Planer und Unternehmer.

Die erste Veranstaltung findet vom 15.03. – 16.03.2018 in Krefeld statt, danach in Hamburg (09./10.04.2018), Berlin (25./26.04.2018) und Augsburg (15./16.05.2018).

Hier geht es zur Ausschreibung mit weiteren Details:

GUEP-Seminare 2018

12. GUEP Planertag erfolgreich beendet

Im Fokus: Technische Herausforderungen bei Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Betoninstandhaltung

Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/ Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord.

Gelbdruck Instandhaltungs-Richtlinie, Neue WU-Richtlinie, Chemischer Angriff auf Betonbauwerke, Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinkte Bewehrung, Carbonbeton sowie die Frage nach Bauprodukten, deren Leistungsmerkmale nachweislich ausreichen, um Grundanforderungen an Bauwerke zu gewährleisten – diese Themen standen im Zentrum des GUEP Planertages, der bereits zum zwölften Mal von bundesweit tätige Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. Abgerundet wurde das Expertenforum durch eine begleitende Fachausstellung mit Unternehmen, die spezielle Produkte und Leistungen im Bereich der Betoninstandsetzung anbieten.

„Im zwölften Jahr des Bestehens ist die Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) in den wesentlichen Regionen der Republik vertreten,“ freute sich Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Bau Ingenieur Sozietät Sasse & Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld, bei der Begrüßung der Teilnehmer des 12. GUEP Planertages in Köln und verwies auf die stetig steigenden Teilnehmerzahlen. Mit rund 400 Teilnehmern, darunter Auftraggeber, Planer/Sachverständige, Bauausführende und Produktehersteller, verzeichnete die  diesjährige Veranstaltung einen neuen Rekord. Gegenüber 2016 war vor allem das Interesse der Bauausführenden stark gestiegen. „Daraus ergibt sich für uns ein hoher Anspruch, dem wir gerne gerecht werden,“ so Fiebrich, der in seinem Vortrag die Standards für die Instandhaltung und ihre Planung darlegte. Dabei ging es um Neuerungen bei den technischen Verwaltungs- und Baubestimmungen. Fiebrich legte dar, welche Dokumente vom Sachkundigen Planer bei der Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen beachtet werden müssen, stellte die Ergebnisse der Überarbeitung der ZTV-W LB 219 und der zugehörigen Regelwerke vor und beschäftigte sich mit den Konsequenzen, die sich aus der Stellungnahme des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zur DIN 18532-6:2017-07 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton –Teil 6: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen“ ergeben. „Zusammenfassend wird deutlich,“ so sein Fazit, „dass die starren Zuordnungen von Oberflächenschutzsystemen zu Nutzungsklassen, Verkehrsflächen und Abdichtungsbauweisen in DIN 18532-6 den Ausführungen anderer Regelwerke und Regelwerksetzer (DIN-EN 1992-1-1+NA+A1 und RL SIB) widersprechen und die Vielfalt an Konstruktionen für befahrbare Verkehrsflächen nicht berücksichtigt wird.“ Vielmehr bestehe durch die pauschalen Bezüge der DIN 18532-6 auf die Regelwerke das erhebliche Risiko von Fehlanwendungen, die in der Konsequenz zu Planungs- und Ausführungsfehlern führen können.

Die sachkundige Planung von Instandhaltungsmaßnahmen an Parkbauten aus WU-Beton unter Berücksichtigung der Neufassung der WU-Richtlinie stellte Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer, Sachverständigenbüro für Bauwesen, Schöneck, anhand von entsprechenden Schadensbeispielen sowie anhand von Beispielen erfolgreich realisierter Ausführungen auf der Basis einer sorgfältigen Planung des Tragwerkplaners vor. Dabei wurde deutlich:

  • Die Instandhaltungsplanung ist fester Bestandteil bei der Planung von Parkhäusern und Tiefgaragen
  • Die Instandhaltung von WU-Bauteilen ist abhängig vom Entwurfsgrundsatz und der Ausführungsvariante
  • Die Abdichtung von Rissen gegenüber Druckwasserein-wirkung und Chlorideinwirkung ist die maßgebende Planungsaufgabe
  • Durch die regelmäßige Inspektion und Instandsetzung von festgestellten Merkmalen werden aufwendige Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich

Biogasanlagen standen im Mittelpunkt des Vortags von Prof. Dr.-Ing. Björn Siebert, Technische Hochschule Köln, Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik, der sich mit den besonderen Aspekten bei der Zustandsanalyse und der Planung von Instandsetzungsmaßnahmen an Betonbauwerken mit chemischem Angriff auseinandersetzte. Während im Gelbdruck  der Instandhaltungs-Richtlinie (Teil 1, Tabelle 5.1) Instandsetzungsprinzipien bei Betonkorrosion thematisiert und ausführlich beschrieben würden, kritisierte Siebert, werde die Instandsetzung von Betonbauteilen aus dem Abwasserbereich, Trinkwasserbereich, in Kühltürmen, Kaminen und Schornsteinen durch die Instandhaltungs-Richtlinie anwendungstechnisch nicht geregelt, obwohl erhöhte Anforderungen an die einzusetzenden Instandsetzungsprodukte bestehen. Da Instandsetzungs-/ Bauprodukte mit Verwendbarkeitsnachweis für Biogasanlagen derzeit nicht verfügbar sind, sei die Kommunikation mit allen Beteiligten erforderlich. Siebert riet den Teilnehmern bei einem chemischen Angriff den Fokus nicht nur auf die Betonkorrosion sondern auch auf die Bewehrungskorrosion im Rissbereich zu legen.

Die Möglichkeiten und Leistungsgrenzen für den Einsatz von Bewehrung aus nichtrostendem und verzinktem Stahl bei Chlorid- (XD, XS) und CO2-(XC) Exposition zeigte Dr.-Ing. Angelika Schießl-Pecka, Ingenieurbüro Schießl Gehlen Sodeikat GmbH, München, auf. Während Produkthersteller für Bewehrung aus nichtrostendem Stahl oder verzinktem Stahl für die Expositionsklassen XD, XS und XC mit beeindruckenden Anwendungsbeispielen aus Übersee oder Skandinavien werben, gelang es im Vortrag anhand von Praxisbeispielen mit Langzeiterfahrung sowie eines Forschungsvorhaben zur Rissbreitenbegrenzung mit verzinkter Bewehrung an der Ruhruniversität Bochum darzulegen, dass die Verbundwirkung von verzinkter Bewehrung geringer ist, als von nicht verzinkter Bewehrung. Dabei sind die Abweichungen umso deutlicher, je kleiner der Durchmesser ist. Es gilt: Je höher der w/z-Wert und je niedriger der Chromatgehalt, desto geringer die Verbundwirkung. „Die geringere Verbundwirkung,‘“ so die Referentin, „führt zu größeren Rissabständen (bei abgeschlossener Rissbildung) und größeren mittleren Rissbreiten.“

Die Instandsetzung zahlreicher Bestandsbauwerke mit den geregelten Instandsetzungsbaustoffen stößt oftmals an ihre Grenzen. „Ist hier der Einsatz von Carbonbeton möglich?“, fragte Dr.-Ing. Silvio Weiland, Sachkundiger Planer aus Hamburg und ging der Frage nach, welche Erfahrungen mit dem Einsatz dieses Baustoffs zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit,  Dauerhaftigkeit und Standsicherheit bei den Expositionsklassen XD und XC vorliegen. Sein Fazit: „Carbonbeton löst nicht alle Probleme.“ Problematisch seien vor allem die Brandeigenschaften.

Stellung zu neuen Regelungen der ZTV-ING für die Sachkundige Planung und Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils zur Bauproduktenrichtlinie bezog Dr.-Ing. Peter Haardt, Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Bergisch-Gladbach. „Jede noch so gut geplante Instandsetzungsmaßnahme steht und fällt letztlich mit den zur Verfügung stehenden Produkten,“ stellte Haardt fest und fragte: „Wie erhält man das Bauprodukt mit ausreichenden Leistungsmerkmalen, um die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß BauPVO, Artikel 3, Absatz 1 sowie der Beschreibung „Die Grundanforderungen an Bauwerke“ gemäß Musterbauordnung, Artikel 3, Absatz 1, zu gewährleisten?“ In seiner Antwort gab der Referent Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die am Bau Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer) das bisherige Qualitätsniveau bei der Planung, Ausführung und Bauüberwachung nicht nur weiterhin gewährleisten sondern – dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend, steigern können.