GUEP Mitgliederversammlung 2023

 

Die GUEP e.V. lädt am Vortrag des 16. Planertags

zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

 

Datum: 20. November 2023 um 17.00 Uhr

Ort:       Maternushaus, Kardinal-Frings-Straße 1-3 in Köln.

Raum:   Maternussaal

Neben den Berichten von Vorstand, Güteausschuss und Geschäftsführung sowie den Jahresbilanzen wird die Auswertung des Mitgliederbefragung vorgestellt.

 

 

Erfolgreiches RAL-Monitoring 2022

Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) hat am 15.03.2023 bescheinigt, dass die GUEP auf der Grundlage der geschlossenen Übereinkunft vom 05.12.2006 im Rahmen des RAL Monitorings geprüft wurde und entsprechend dem vom RAL anerkannten Satzungswerk arbeitet. Damit besitzt die GUEP auf Basis der „Grundsätze Gütezeichen“ weiterhin das Recht, das RAL Gütezeichen „Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken“ zu verleihen. Der folgende Link führt zur entsprechenden Bescheinigung, die uns das RAL überreicht hat und die bis zum 31.03.2024 gültig ist.

Grundlage und Motiv für die Einführung ist die in den Grundsätzen zu Gütezeichen festgelegte Sorgepflicht von RAL für seine ca. 150 vergebenen Gütezeichen. Mit der Ausübung dieser Sorgepflicht soll die Glaubwürdigkeit des Systems der RAL Gütesicherung belegt werden. Im Rahmen des Monitorings werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, Daten über die satzungsmäßige Arbeit der Gütegemeinschaft erhoben, um zu beurteilen, ob eine Gütegemeinschaft RAL regelgerecht handelt. RAL führt auf dieser Datenbasis eine umfassende Analyse über die Arbeit der betreffenden Gütegemeinschaft durch. Abschließend findet ein Audit statt, in dem offene oder unklare Punkte geklärt werden und eventuelle Abweichungen thematisiert und Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.

Bergkamen, 20.03.2023

14. GUEP Planertag – Nachbericht

14. GUEP Planertag: Die Veranstaltung hat sich als wichtiges Expertenforum für den sachkundigen Planer etabliert

Die sachkundige Planung von Maßnahmen zur Betoninstandsetzung als objektspezifische Maßanfertigung

Der voll besetzte Maternussaal

Alle Rekorde brach der GUEP Planertag, der in diesem Jahr bereits zum 14. Mal von der bundesweit tätigen Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e. V. (GUEP) durchgeführt wurde. 450 Teilnehmer waren in das Kölner Maternushaus gekommen und profitierten von hochkarätigen Vorträgen, deren Bogen sich von der Instandhaltungsrichtlinie über Aspekte der Digitalisierung von Bestandsbauwerken bis hin zu juristischen Erläuterungen zur Planung und Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen spannte. Zusätzlich gab es Hinweise zu den neuesten Forschungsergebnissen und zu aktuellen Entwicklungen der Branche. Eine Fachausstellung informierte über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandhaltung.

Begrüßung durch den GUEP-Vorsitzenden Dr.-Ing. Michael Fiebrich

Er habe nicht oft Gelegenheit, eine Veranstaltung mit 501 angemeldeten Besuchern zu eröffnen, freute sich Dr.-Ing. Michael Fiebrich, von der BauIngenieurSozietät Sasse-Fiebrich, Aachen und Vorsitzender der GUEP, Krefeld bei der Begrüßung der Teilnehmer des 14. GUEP-Planertages. „Das ist natürlich ein Vertrauenskredit, den wir über die Vorträge abarbeiten müssen“, mahnte Dr. Fiebrich. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland. Die größte Gruppe unter ihnen stellten mit rund 42 Prozent die Planer und Sachverständigen, gefolgt von den Unternehmern (27%), Produkteherstellern (15%) und Auftraggebern (Bauherren) mit 9 Prozent.

Dr. Fiebrich nutzte die Begrüßung, um den Teilnehmern einen Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung des Gelbdrucks bei der täglichen Arbeit eines Sachkundigen Planers im Zuge der Ist-Zustandsaufnahme und der Erarbeitung von Instandsetzungskonzepten sowie von Leistungsverzeichnissen aufzuzeigen. Dabei kam er zu dem Schluss, dass der Gelbdruck der Mehrheit der Experten in Deutschland entspricht. Die Planungsgrundsätze würden, so Dr. Fiebrich, die Bestimmungen der MBO (Musterbauordnung) § 3(1) und BauPVO (EU-Bauproduktenverordnung) sowie die Prinzipien/ Verfahren der DIN EN 1504-9 berücksichtigen.

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen

Die Frage: „Eine neue Instandhaltungs-Richtlinie: Vision oder Verwirklichung in 2020?“ stellte Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, in den Mittelpunkt seines Vortrages. Der Beschluss der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, eine technische Regel zur Spezifikation von Leistungsmerkmalen und Anforderungen an Instandsetzungsprodukte zu formulieren, mit denen die Grundanforderungen an Bauwerke verwendungstechnisch erfüllt werden, so der Referent, sei Anlass für Optimismus. Das Deutsche Institut für Bautechnik habe vor diesem Hintergrund eine Projektgruppe Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ eingerichtet. Das Ergebnis sei, dass die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ im November 2019 fertig gestellt und im Januar 2020 veröffentlicht werden könne. Diese werde voraussichtlich Anfang Oktober 2020 eine Technische Baubestimmung werden. „Dann muss“, so Dr. Hintzen, die Technische Regel vom Sachkundigen Planer und den anderen am Bau Beteiligten wie z. B. Bauherren und ausführenden Unternehmen beachtet werden.“

Prof. Dr.-Ing. Christian Glock

Um „Aspekte der Digitalisierung von Bestandsbauwerken im Zuge der Ist-Zustandsaufnahme“ ging es im Vortrag von Professor Dr.-Ing. Christian Glock, der das Fachgebiet Massivbau und Baukonstruktion an der Technischen Universität Kaiserslautern vertritt. Dabei stellte er den derzeitigen Kenntnisstand der Digitalisierung von Bestandsbauwerken vor. Es gebe zwar Ansätze zur Automatisierung, derzeit sei dies jedoch ein wenig automatisierter, sondern eher ein händischer Prozess, so das Fazit des Referenten zum aktuellen Status.

Prof. Dr.-Ing. Marc Gutermann

Professor Dr.-Ing. Marc Gutermann vom Institut für experimentelle Statik der Hochschule Bremen zeigte anhand zahlreicher Beispiele die „Möglichkeiten und Grenzen experimentell gestützter Tragsicherheitsnachweise an Stahlbeton- und Spannbetonbauwerken im Hoch- und Ingenieurbau“ auf. Trotz der voranschreitenden Computerhörigkeit seien experimentelle Methoden, so der Hochschullehrer, nach wie vor ein wichtiger Beitrag, um Baukultur zu bewahren. Nachdrücklich verwies er darauf, dass experimentelle Methoden nur dann erfolgreich sind, wenn auch bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. So sei es etwa unerlässlich, das Versuchs- und Messkonzept zur Analyse der Strukturveränderungen individuell für jedes Problem abzustimmen. Notwendig sei außerdem eine aussagekräftige Stichprobe, um das Ergebnis auf das Gesamtgebäude übertragen zu können sowie ein erfahrenes Team, um Risiken für das Tragwerk und das Team selbst zu minimieren.

Dipl.-Ing. Andreas Westendarp

Die Übergangsregelung für die Geschäftsbereiche des Verkehrswasserbaus und des Bundesfernstraßenbaus, die es ermöglichte, durch Vorlage gültiger ABPs und Übereinstimmungsbestätigungen einen Nachweis der Verwendbarkeit und der Leistungsbeständigkeit der Instandsetzungsprodukte zu erbringen, ist Ende Juni 2019 ausgelaufen. Die neue Vorgehensweise zur Qualitätssicherung von Instandsetzungsprodukten unbekannter Zusammensetzung (frühere Bezeichnung: PCC, SPCC u. a.) sieht nunmehr vor, dass Gutachten der Bauproduktehersteller angefertigt von einer qualifizierten Stelle nach § 30 der Bauproduktenverordnung vorgelegt werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Grundanforderungen an Bauwerke nach der Bauproduktenverordnung eingehalten werden. Dipl.-Ing. Andreas Westendarp, Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe, machte klar, dass hier ein projektspezifischer Ansatz für alle am Baugeschehen Beteiligte ein akzeptables Verfahren ist, wenn Materialhersteller (bereits vorhandene) prüffähige Bescheinigungen am Markt auch verfügbar machen. Allerdings kritisierte Westendrap die aktuelle Praxis: „Der Ansatz, dass Produkthersteller ihre Kunden mehr oder weniger zwingen wollen, Produkte zu verwenden, deren Eigenschaften von den Kunden als unzureichend erachtet werden, sich gleichzeitig aber der Mitverantwortung für das mit diesen Produkten entstandene Werk weitestgehend entziehen, scheint mir weder marktkompatibel noch zukunftsfähig zu sein.“

Prof. Dr.-Ing. Rainer Hohmann

Professor Dr.-Ing. Rainer Hohmann von der Fachhochschule Dortmund erläuterte anhand von ausgewählten Ausführungsdetails Grundlagen sowie Grundsätze bei der Planung von Fugenabdichtungen bei wasserundurchlässigen Betonbauwerken. „In der Praxis jedoch“, so Professor Hohmann, „werden sowohl bei der Planung der Fugenabdichtung als auch bei deren Ausführung oftmals Fehler gemacht, die zu Undichtigkeiten führen.“ Die nachträgliche Abdichtung undichter Fugen sei jedoch keine „Konfektion von der Stange“, sondern eine objektspezifische Maßanfertigung, die u. a. auf die spezifischen Gegebenheiten des Objektes, den Aufbau und die Lage des Bauteils, die Fugenart, die Schadensursache, die Beanspruchung und die Zugänglichkeit der Konstruktion abgestimmt werden müsse. „Dies“, so Hohmann, „stellt hohe Anforderungen an Planung und Ausführung.“

Prof. Dr. jur. Gerd Motzke

„Welche Konsequenzen ergeben sich für die Angebotserstellung, bei der Ist-Zustandserfassung, Erarbeitung von Instandsetzungskonzepten und der Ausführungsplanung?“ fragte Professor Dr. jur. Gerd Motzke, Rechtsanwalt, Mering und Honorarprofessor für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg und kam zu dem Schluss: „Die vertragsrechtlich sicherste Lösung ist die Gutachterlösung.“ Dadurch könnte die Anwendung der §§ 650p ff. BGB vermieden werden. Die Lösung sei zudem flexibel sowohl im Hinblick auf die Technikregeln als auch im Hinblick auf die gutachterlich verfolgten Ziele: Die Gewinnung von Erkenntnissen als Grundlage für Planungssicherheit sowie die Schaffung einer Grundlage dafür, dass der Auftraggeber weiß was er will.

Der 15. GUEP Planertag findet am 25.11.2020 in Köln statt.

Details zum Programm sind rechtzeitig unter www.guep.de zu finden.

v.l.n.r.: Prof. Dr.-Ing. Christian Glock, Dr.-Ing. Michael Fiebrich, Prof. Dr. jur. Gerd Motzke, Dipl.-Ing. Andreas Westendarp, Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen, Prof. Dr.-Ing. Rainer Hohmann, Dipl.-Ing. Peter Heil, Prof. Dr.-Ing. Marc Gutermann

 

Alle Bilder: Rita Jacobs

Krefeld, 05.12.2019

Nachruf: Diplom-Ingenieur Klaus Lehmann

Am 11. August 2019 verstarb plötzlich und völlig unerwartet Herr Dipl.-Ing. Klaus Lehmann im Alter von 64 Jahren. Wir sind fassungslos und traurig.

Herr Lehmann hat sich als geachteter Fachmann in Deutschland einen außerordentlichen Ruf im Bereich der Qualitätssicherung sowohl bei der Ausführung von Betoninstandsetzungsmaßnahmen als auch bei der Ausbildung des Baustellenfachpersonals erworben. Besonders hervorzuheben ist seine Tätigkeit als Güteschutzbeauftragter der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Nordrhein-Westfalen e. V. sowie als Fremdüberwacher für Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich von Trinkwasserbehältern. Im Bereich der Lehre war er u. a. Lehrbeauftragter der Fachhochschule Bochum für das Lehrgebiet Baustoffkunde (Sondergebiet Betoninstandsetzung) und zuletzt seit 1998 an der Universität Essen im Bereich Bauingenieurwesen, Fachbereich Massivbau, für das Sondergebiet Instandsetzen von Massivbauwerken tätig.

Seit 1990 konnte er seine Erfahrung als Mitglied zahlreicher Arbeitsausschüsse einbringen, z. B. Arbeitsausschuss „Betonbau mit wassergefährdenden Stoffen“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton sowie im Arbeitskreis der ZTV-SIB, ZTV-RISS und ZTV-ING beim Bundesminister für Verkehr. Durch zahlreiche Veröffentlichungen hat er dafür gesorgt, dass der Kenntnisstand bei der Planung als auch bei der Ausführung von Betoninstandhaltungsmaßnahmen nachfolgenden Generationen weitergegeben wurde.

Neben diesem Engagement und seiner hauptberuflichen Tätigkeit als langjähriger Leiter des KompetenzForums Bau im Institut für Baustoff-Forschung (FEhS) ist es ihm über Jahre hinweg darüber hinaus stets gelungen, der ehrenamtliche Tätigkeit im Interesse der GUEP genügend Freiraum einzuräumen. Als Gründungsmitglied der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken (GUEP) e. V. leitete er seit 2005 als Vorstandsmitglied mit großem persönlichem Engagement und fachlicher Kompetenz den Güteausschuss. Seine Sacharbeit als Obmann des Güteausschusses, vorzugsweise bei den Zulassungen der planenden Ingenieurbüros, stand unter der Prämisse, die Qualität der Planung für Betoninstandhaltungsmaßnahmen auf einem hohen Niveau zu halten. Zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen innerhalb des Vorstands hat er durch seine ausgewogenen Beiträge mitgeprägt.

Die GUEP verliert nicht nur einen außerordentlich erfahrenen Experten sondern auch einen äußerst angenehmen und engagierten Kollegen. Seine fachlichen Anregungen werden den Vorstand und Güteausschuss bei der zukünftigen Arbeit begleiten und die Erinnerung an ihn stets wachhalten. Unser Mitgefühl gilt in besonderem Maße seiner Ehefrau Gerlinde Lehmann und seinen Verwandten und Freunden.

Krefeld, August 2019