Geltungsbereich der GUEP

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für folgende Planungsleistungen im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen:

  • Ermittlung des Istzustandes
  • Festlegung des Sollzustandes
  • Ermittlung der Beanspruchung des Bauwerks
  • Verarbeiten von Beton, Zementmörtel, kunststoffmodifiziertem Zementmörtel und Reaktionsharzmörtel
  • Korrosionsschutz der Bewehrung
  • Oberflächenschutz (Hydrophobieren, Versiegeln, Beschichten)
  • Verarbeiten von Spritzbeton
  • Füllen von Rissen und Hohlräumen sowie Vergelungsmaßnahmen
  • Verbinden und Verstärken von Bauteilen